Wein-Lexikon L
Landwein Das deutsche Weingesetz bezeichnet mit Landwein einen einfachen Wein, der qualitativ zwar über einem Tafelwein, aber unter den Qualitätsweinen steht. Die Herkunftsregion der Weine muß auf dem Weinetikett genannt werden. Landwein ist trocken oder halbtrocken. Er muß mindestens 0,5 Volumenprozent mehr Alkohol enthalten als einfacher Tafelwein.
lieblich Geschmacksbezeichnung für Wein mit einer Restsüße zwischen 18 und 45 Gramm pro Liter.
