Wein-Lexikon Q

QbA Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete. Untere Stufe des deutschen Qualitätsweins im Unterschied zu Qualitätswein mit Prädikat (QmP). QbA muß aus einem der dreizehn deutschen Anbaugebiete stammen. Außerdem müssen die Trauben ein bestimmtes Mostgewicht besitzen, das für jedes Anbaugebiet und jede Rebsorte gesondert festgelegt ist. Die Weine müssen aus einer empfohlenen Rebsorte gekeltert sein und eine AP-Prüfnummer tragen. Der Alkoholgehalt des QbA darf durch Anreichern mit Zucker vor der Gärung erhöht werden.

QmP Qualitätswein mit Prädikat, auch Prädikatswein. Obere Kategorie des deutschen Qualitätsweins im Unterschied zum Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA). Zum QmP zählen die Stufen Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein.

Qualitätswein Qualitätsweine sind laut EU-Weingesetz immer an ein bestimmtes Gebiet gebunden, die Trauben müssen aus einem klar definierten Anbaugebiet stammen. Der Begriff Qualitätswein stellt einen Sammelbegriff dar und umfasst den QbA und QmP in Deutschland, Qualitäts- und Prädikats-Wein bzw. DAC in Österreich, DO und DOCa in Spanien, DOC und DOCG in Italien sowie VDQS und AOC in Frankreich. Für einen Qualitätswein gelten in der EU folgende Vorschriften: der Alkohol-Gehalt muss in der Regel mindestens 8,5% vol betragen; das Anreichern mit Zucker um maximal 2,5% vol Alkohol-Gehalt ist erlaubt; es sind nur von der EU zugelassene Qualitätswein-Rebsorten erlaubt; Verschnitt mit Weinen außerhalb der EU sind nicht gestattet; Entsäuerung und Säurezusatzsind grundsätzlich gestattet.

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