Wein-Lexikon Q
QbA Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete. Untere Stufe des deutschen Qualitätsweins im Unterschied zu Qualitätswein mit Prädikat (QmP). QbA muß aus einem der dreizehn deutschen Anbaugebiete stammen. Außerdem müssen die Trauben ein bestimmtes Mostgewicht besitzen, das für jedes Anbaugebiet und jede Rebsorte gesondert festgelegt ist. Die Weine müssen aus einer empfohlenen Rebsorte gekeltert sein und eine AP-Prüfnummer tragen. Der Alkoholgehalt des QbA darf durch Anreichern mit Zucker vor der Gärung erhöht werden.
QmP Qualitätswein mit Prädikat, auch Prädikatswein. Obere Kategorie des deutschen Qualitätsweins im Unterschied zum Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA). Zum QmP zählen die Stufen Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein.
Qualitätswein Qualitätsweine
sind laut EU-Weingesetz immer an ein bestimmtes Gebiet gebunden, die
Trauben müssen aus einem klar definierten Anbaugebiet stammen. Der
Begriff Qualitätswein stellt einen Sammelbegriff dar und umfasst den
QbA und QmP in Deutschland, Qualitäts- und Prädikats-Wein bzw. DAC in
Österreich, DO und DOCa in Spanien, DOC und DOCG in Italien sowie VDQS
und AOC in Frankreich. Für einen Qualitätswein gelten in der EU
folgende Vorschriften: der Alkohol-Gehalt muss in der Regel mindestens
8,5% vol betragen; das Anreichern mit Zucker um maximal 2,5% vol
Alkohol-Gehalt ist erlaubt; es sind nur von der EU zugelassene
Qualitätswein-Rebsorten erlaubt; Verschnitt mit Weinen außerhalb der EU
sind nicht gestattet; Entsäuerung und Säurezusatzsind grundsätzlich
gestattet.
