Wein-Lexikon E

Eiswein Er nimmt unter den Prädikatsweinen eine Sonderstellung ein. Die Trauben werden erst bei einer Temperatur von minus 8° Celsius gelesen. Das gefrorene Lesegut muss sofort weiterverarbeitet werden. Das Eis bleibt beim Pressen in den Beeren zurück, nur der austretende Saft wird vergoren. Charakteristisch für Eiswein ist die Verbindung von konzentrierter Süße und hoher Säure.

Erzeugerabfüllung Der Wein muß aus dem eigenen Weinberg stammen und vom Winzer selbst verarbeitet worden sein. Winzergenossenschaften dürfen den Begriff auch für Weine gebrauchen, die von mehreren ihrer Mitglieder stammen.

Etikett Nach EU-Gesetz ist die Bezeichnung eines Produktes auf dem Flaschen-Etikett der wesentliche Teil der Produktinformation und der wichtigste Zweck eine genaue und wahrheitsgemäße Unterrichtung des Käufers. Dabei wird unterschieden zwischen vorgeschriebenen (verpflichtenden) und zulässigen (fakultativen) Angaben. Verboten sind alle nicht ausdrücklich zugelassenen Angaben. Dies soll den Verbraucher vor Irreführung und Missbrauch schützen. Die einzelnen Bestimmungen sind teilweise auch in den EU-Ländern unterschiedlich. Der Wein muss als Tafelwein oder Qualitätswein deklariert sein. Ausschließlich bei Qualitätswein muss die amtliche Prüfnummer erscheinen. Die Herkunft wird in Deutschland in der Bezeichnung des Anbaugebiets (z.B. Ahr) angegeben. Auch nationale Länderbezeichnungen oder in abgegrenzte, kontrollierte Bereiche (z. B. in Frankreich durch Angabe der Appellation) sind nach EU-Recht möglich. Der Wein muss in vollem Umfang aus dem genannten Gebiet stammen. Weitere obligatorische Angaben sind Flascheninhalt bzw. Füllvolumen, Alkohol-Gehalt, Abfüller, Gehalt an Restsüße, sowie bei Schaumwein die Art der Perlenbildung und die Geschmacksangabe. Fakultative Angaben sind zum Beispiel Farbe (Rotwein, Weißwein, Rosé), Jahrgang (zumindest 85% des angegebenen Jahrganges, bei Tafelwein verboten), Rebsorten (eine oder zwei, zumindest 85% der angegebenen), Markennamen, Barrique, Weingut, Hinweis auf Diabetiker-Eignung und Auszeichnungen. Angaben über den Säuregehalt sind nach EU-Richtlinien verboten.

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