Wein-Lexikon E
Eiswein Er nimmt unter den Prädikatsweinen eine Sonderstellung ein. Die Trauben werden erst bei einer Temperatur von minus 8° Celsius gelesen. Das gefrorene Lesegut muss sofort weiterverarbeitet werden. Das Eis bleibt beim Pressen in den Beeren zurück, nur der austretende Saft wird vergoren. Charakteristisch für Eiswein ist die Verbindung von konzentrierter Süße und hoher Säure.
Erzeugerabfüllung Der Wein muß aus dem eigenen Weinberg stammen und vom Winzer selbst verarbeitet worden sein. Winzergenossenschaften dürfen den Begriff auch für Weine gebrauchen, die von mehreren ihrer Mitglieder stammen.
Etikett Nach
EU-Gesetz ist die Bezeichnung eines Produktes auf dem Flaschen-Etikett
der wesentliche Teil der Produktinformation und der wichtigste Zweck
eine genaue und wahrheitsgemäße Unterrichtung des Käufers. Dabei wird
unterschieden zwischen vorgeschriebenen (verpflichtenden) und
zulässigen (fakultativen) Angaben. Verboten sind alle nicht
ausdrücklich zugelassenen Angaben. Dies soll den Verbraucher vor
Irreführung und Missbrauch schützen. Die einzelnen Bestimmungen sind
teilweise auch in den EU-Ländern unterschiedlich. Der Wein muss als
Tafelwein oder Qualitätswein deklariert sein. Ausschließlich bei
Qualitätswein muss die amtliche Prüfnummer erscheinen. Die Herkunft
wird in Deutschland in der Bezeichnung des Anbaugebiets (z.B. Ahr)
angegeben. Auch nationale Länderbezeichnungen oder in abgegrenzte,
kontrollierte Bereiche (z. B. in Frankreich durch Angabe der
Appellation) sind nach EU-Recht möglich. Der Wein muss in vollem Umfang
aus dem genannten Gebiet stammen. Weitere obligatorische Angaben sind
Flascheninhalt bzw. Füllvolumen, Alkohol-Gehalt, Abfüller, Gehalt an
Restsüße, sowie bei Schaumwein die Art der Perlenbildung und die
Geschmacksangabe. Fakultative Angaben sind zum Beispiel Farbe (Rotwein,
Weißwein, Rosé), Jahrgang (zumindest 85% des angegebenen Jahrganges,
bei Tafelwein verboten), Rebsorten (eine oder zwei, zumindest 85% der
angegebenen), Markennamen, Barrique, Weingut, Hinweis auf
Diabetiker-Eignung und Auszeichnungen. Angaben über den Säuregehalt
sind nach EU-Richtlinien verboten.
